Rückschnitt Hecken und Bäume an Straßen und Gehwegen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Für bessere Sichtbarkeit und Sicherheit

Rückschnitt Hecken und Bäume an Straßen und Gehwegen

An verschiedenen öffentlichen Straßen und Wegen hängen derzeit Hecken, Sträucher und die Äste von Bäumen in den Gehweg oder die Straßenfläche hinein. Verkehrsschilder und Straßenlampen sind eingewachsen.

Wege und Straßen dürfen durch überhängende Hecken, Sträucher oder Äst jedoch nicht beeinträchtigt werden.

Folgende, sogenannte Lichträume, müssen nach dem Straßengesetz frei bleiben:

-4,50 m über der gesamten Fahrbahn,

-2,50 m über Rad- und Fußwegen

Bitte überprüfen Sie Ihre Anpflanzungen auf Ihren Grundstücken und schneiden im Bedarfsfall den Überhang in den öffentlichen Raum zurück.

Dies betrifft auch Straßenleuchten oder Verkehrszeichen.

Über die letzten Wochen war der Auswuchs enorm.

Für den Rückschnitt auf privaten Grundstücken ist der jeweilige Eigentümer, ggfls. der Mieter, verantwortlich.

Wir setzen auf Ihre Mitwirkung. Bitte schneiden Sie überhängenden Bewuchs jetzt zurück.

Bei Unfällen oder Beschädigungen von Fahrzeugen kann der Besitzer von Bäumen oder sonstigen Anpflanzungen, die nicht auf das notwendige Maß zurückgeschnitten sind, ersatzpflichtig gemacht werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.